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Sophos Eval
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen der pc Scholz GmbH
 
1. Allgemeines
 
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen allen Vereinbarungen, Angeboten und Bestellungen der pc Scholz GmbH zugrunde. Abweichende Geschäftsbedingungen der Geschäftspartner sind nur gültig, wenn die pc Scholz GmbH diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
 
2. Zahlungs- und Lieferbedingungen
 
Die Zahlungen sind sofort netto zu begleichen, sofern in speziellen Verträgen (Angebote, Rechnungen, u.a.) keine anderen Festlegungen getroffen wurden. Verzugszinsen für die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen wird die pc Scholz GmbH in Höhe von 2% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank erheben. Weist der Vertragspartner eine geringere Belastung nach, so sind die Verzugszinsen anzupassen. Erfüllungsort für alle Leistungen der pc Scholz GmbH ist Dresden. Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Geschäftspartners. Die Gefahr geht mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonstige zur Ausführung der Versendung bestimmte Personen auf den Geschäftspartner über. Bezieht die pc Scholz GmbH Produkte von Dritten und wird die pc Scholz GmbH ohne Verschulden nicht oder nicht rechtzeitig beliefert, so ist die pc Scholz GmbH, ebenso wie auch der Geschäftspartner berechtigt, von dem gesamten Vertrag zurückzutreten. Tritt der Fall der Nichtbelieferung ein, so wird die pc Scholz GmbH dies dem Geschäftspartner sofort anzeigen. Angebote der pc Scholz GmbH sind unverbindlich und widerruflich, sofern nichts anderes vereinbart ist. Treten zwischen der Auftragsbestätigung durch die pc Scholz GmbH und der Lieferung unerwartete Erhöhungen der durch die pc Scholz GmbH zu zahlenden Preise ein, werden die Geschäftspartner Verhandlungen über die Neufestsetzung der Preise führen. Sind die Verhandlungen ergebnislos, haben beide Partner das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.
 
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
 
Der Geschäftspartner verpflichtet sich, Leistungen der pc Scholz GmbH nach Lieferung und Installation auf ihre Beschaffenheit hin zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Für andere Mängel gilt Gleiches, nachdem sie festgestellt sind.
 
4. Gewährleistung
 
Für zugesicherte Eigenschaften und Fehlerfreiheit entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik leistet die pc Scholz GmbH ab Lieferung und Abnahme sechs Monate Gewähr. Die Zusicherung einer Eigenschaft bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Bestimmung und erfolgt nicht mit der bloßen Bestätigung des Auftrages. Nach Wahl der pc Scholz GmbH erfolgt Nachbesserung oder Ersatzlieferung bei Rücknahme und Gutschrift der ersetzten Teile. Die pc Scholz GmbH kann auch einen Minderungsbetrag gutschreiben. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der pc Scholz GmbH über. Die Gewährleistungsfrist beginnt nach erfolgter Instandsetzung oder Ersatzlieferung nicht erneut zu laufen. Dem Geschäftspartner steht das Recht zu, nach erfolgloser Nachbesserung oder Ersatzlieferung, Herabsetzung der Vergütung oder Wandlung nach seiner Wahl zu verlangen.
 
5. Haftung
 
Sofern die pc Scholz GmbH bei der Durchführung abgeschlossener Verträge eine Haftung trifft, gilt für sämtliche gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche folgende Regelung: pc Scholz GmbH haftet unbegrenzt

a) bei vorsätzlicher Handlungsweise;

b) bei grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten;

c) bei Verletzung von Vertragspflichten, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung sind;

d) und überall dort, wo gesetzliche Erfüllungspflichten bestehen

Die Haftung für die Verletzung von Vertragspflichten mit unwesentlicher Bedeutung außerhalb der unter Ziff. a) genannten Fälle ist ausgeschlossen, sofern diese Fälle nicht durch eine von der pc Scholz GmbH abgeschlossene Versicherung gedeckt sind. Im letzteren Fall beschränkt sich die Haftung auf die Weitergabe derjenigen Beträge, die die pc Scholz GmbH von der Versicherung tatsächlich erhält. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Nebenpflichtverletzungen wird auf 3 Jahre verkürzt.
 
6. Rechtsverfügungen
 
Sämtliche Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der pc Scholz GmbH. Forderungen gegen die pc Scholz GmbH darf der Geschäftspartner weder abtreten noch verpfänden. Lieferungen an die pc Scholz GmbH unter Eigentumsvorbehalt sind ausgeschlossen. Aufrechnungen durch den Geschäftspartner sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig, die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist in jedem Fall ausgeschlossen. Die pc Scholz GmbH ist berechtigt vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn Scheckproteste gegen den Geschäftspartner bekannt werden, Antrag auf Konkurs- oder Vergleichsverfahren über das Vermögen des Geschäftspartners gestellt wird oder vereinbarte Zahlungsziele durch den Geschäftspartner um 30 Tage überschritten werden.
 
7. Nebenabreden
 
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Regelung wird durch eine andere ersetzt, die dem witschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und ihrerseits wirksam ist. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit allen Geschäftspartnern ist Dresden. Die vertraglichen Beziehungen unterliegen dem Recht des im Artikel 3 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 bezeichneten Gebietes.
 


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